Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

MBubley CopterInspect · Inhaber: Marc Bubley · Stand: 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen MBubley CopterInspect und seinen Auftraggebern für Drohnenaufnahmen, Foto- und Videoproduktion, technische Sichtprüfungen sowie damit verbundene Dokumentationsleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen MBubley CopterInspect, Inhaber Marc Bubley (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2)Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4)Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2)Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(3)Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1)Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Drohnenaufnahmen, Foto- und Videoproduktion, technische Sichtprüfungen sowie Dokumentationen (z. B. Dächer, Photovoltaikanlagen, Baustellen).

(2)Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

(3)Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Messwerte oder technische Befunde wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4)Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Subunternehmer) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zum Einsatzort erhält und alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.

(2)Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Genehmigungen (z. B. Zutritt, Hausrecht, Grundstückserlaubnis, Zustimmung Dritter) vorliegen.

(3)Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Wetter, Sicherheit und Flugfähigkeit

(1)Drohneneinsätze sind wetter- und sicherheitsabhängig. Bei starkem Wind, Regen, Nebel, Schneefall oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen kann der Einsatz verschoben oder abgebrochen werden.

(2)Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über eine notwendige Verschiebung und schlägt einen Ersatztermin vor.

(3)Kann der Einsatz aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Einschränkungen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

(4)Bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Planung, Reservierung) können in Rechnung gestellt werden, sofern der Auftraggeber den Ausfall zu vertreten hat.

§ 6 Behördliche und luftrechtliche Vorgaben

(1)Der Auftragnehmer führt Drohneneinsätze im Rahmen der geltenden luftrechtlichen Vorschriften durch, insbesondere der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sowie der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

(2)Der Auftragnehmer verfügt über die für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Kenntnisnachweise bzw. das Fernpilotenzeugnis sowie über eine gültige Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge gemäß § 43 LuftVG.

(3)Sofern für den Einsatz zusätzliche behördliche Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Aufstiegserlaubnis in kontrollierten Lufträumen oder über sensiblen Bereichen), obliegt deren Einholung dem Auftragnehmer; der Auftraggeber unterstützt hierbei durch rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen.

(4)Kann eine erforderliche Genehmigung trotz rechtzeitiger Beantragung nicht rechtzeitig erteilt werden, verschiebt sich der vereinbarte Termin entsprechend; § 5 gilt sinngemäß.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

(2)Sofern der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, weist er in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus; andernfalls verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3)Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4)Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(5)Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Stornierung / Rücktritt

(1)Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(2)Bei Stornierung gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen: bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei; 48 bis 24 Stunden vor dem Termin 50 % des vereinbarten Honorars; weniger als 24 Stunden vor dem Termin 80 % des vereinbarten Honorars.

(3)Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4)Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Planung, Vorbereitung, Datenbearbeitung) werden unabhängig von einer Stornierung nach Aufwand berechnet.

(5)Muss der Auftragnehmer einen Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen absagen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) den Vertrag im Fernabsatz ab (z. B. per Telefon, E-Mail oder über eine Website), steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355, 312g BGB zu. Einzelheiten hierzu – insbesondere Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufs – werden dem Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

(2)Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt er, davon Kenntnis zu haben, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer sein Widerrufsrecht verliert, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3)Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.

§ 10 Nutzungsrechte / Urheberrecht

(1)Sämtliches Bild- und Videomaterial unterliegt dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

(2)Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3)Eine Weitergabe oder kommerzielle Weiterverwendung (z. B. Werbung, Verkauf, Veröffentlichung) über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

(4)Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Material) werden nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

§ 11 Haftung

(1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2)Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3)Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung bleiben unberührt.

(5)Technische Sichtprüfungen und Dokumentationen des Auftragnehmers ersetzen keine Begutachtung durch öffentlich bestellte Sachverständige oder Prüfingenieure und stellen keine bautechnische oder statische Beurteilung dar.

(6)Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 12 Datenschutz

(1)Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2)Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Aufnahmen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte) verletzt werden.

(3)Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhält der Auftraggeber in der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der ihm durch zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(3)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.