Für Eigenheimbesitzer
Wissen, wie es um Ihr Dach steht
Sie möchten wissen, in welchem Zustand Dach, Fassade oder Solaranlage sind? Ich schaue aus der Luft nach und zeige Ihnen, was auf den Aufnahmen zu sehen ist.
Für Eigenheimbesitzer Erst fliegen, dann sanieren.
Sturmschaden, Hauskauf oder Sanierung: Wir zeigen Ihnen, wie es um Ihr Dach steht – ohne Gerüst, ohne Risiko.
Anlässe
Wann sich der Blick von oben lohnt
Nach Sturm oder Hagel
Sind Ziegel verrutscht, ist der First beschädigt? Die Aufnahmen zeigen es und dienen als Beleg für Versicherung und Handwerker.
Vor Kauf oder Verkauf
Der sichtbare Zustand von Dach und Fassade lässt sich festhalten, ohne ein Gerüst zu stellen.
Die Solaranlage bringt weniger Ertrag
Eine Thermografie zeigt, ob einzelne Module auffällig warm werden.
Hohe Heizkosten
Wärmebilder machen sichtbar, wo Dach und Fassade Wärme verlieren.
Luftbilder vom eigenen Haus
Übersichtsaufnahmen von Haus und Grundstück, zur Erinnerung oder als Bestandsnachweis.
Vor einer Sanierung
Der Ausgangszustand wird dokumentiert, bevor die Arbeiten beginnen.
Fragen
Was Sie vorher wissen sollten
Darf über meinem Haus geflogen werden?
Über Ihrem eigenen Grundstück ja, mit Ihrer Zustimmung. Ob am Standort Auflagen gelten, etwa in der Nähe von Flugplätzen, kläre ich vor dem Termin.
Muss das Dach betreten werden?
Nein. Die Aufnahmen entstehen vollständig aus der Luft.
Bei welchem Wetter wird geflogen?
Bei Regen, starkem Wind, Nebel oder Schneefall bleibt die Drohne am Boden. Sie erhalten dann einen Ersatztermin.
Was ist, wenn beim Flug etwas beschädigt wird?
Für den Drohnenbetrieb besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt 3 Mio. € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.
Kommen Sie auch zu mir?
Ich fliege im Umkreis von 60 km um Sankt Augustin.
Kann ich einen Termin absagen?
Ja, in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Bis 48 Stunden vor dem Termin ist das kostenfrei. Die Einzelheiten stehen in den AGB.
Was kostet eine Befliegung?
Das hängt vom Objekt und von der Leistung ab. Sie erhalten vorab ein Angebot. Als Kleinunternehmer weise ich gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.
Gut zu wissen: Die Aufnahmen zeigen den sichtbaren Zustand. Sie ersetzen kein Gutachten durch Sachverständige und sind keine bautechnische oder statische Beurteilung.
Schreiben Sie mir, worum es geht.
Adresse und Anlass genügen. Sie erhalten ein Angebot und einen Terminvorschlag.